|  | Alle Teileinheiten, die nicht zur Sicherstellung der bedingten Übungsfähigkeit zwingend erforderlich sind, waren ganz oder 
                                teilweise nur für den V-Umfang ausgeplant. Im täglichen Kasernendienst bedurften die Einheiten mit einer Stabs- und Versorgungskompanie VK der Unterstützung durch externe Dienstleister. Diese Unterstützung soll laut 
                                Planungsvorhaben überwiegend durch die zivile Wirtschaft sichergestellt werden. |