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Alle Teileinheiten, die nicht zur Sicherstellung der bedingten Übungsfähigkeit zwingend erforderlich sind, waren ganz oder
teilweise nur für den V-Umfang ausgeplant. Im täglichen Kasernendienst bedurften die Einheiten mit einer Stabs- und Versorgungskompanie VK der Unterstützung durch externe Dienstleister. Diese Unterstützung soll laut
Planungsvorhaben überwiegend durch die zivile Wirtschaft sichergestellt werden.
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